Französischer Atomkraftplan unter der EU-Lupe: Zweifel an Staatshilfen

15. April 2026

| Lukas Steinberger

Die öffentlichen Beihilfen, die Frankreich EDF (Électricité de France, das führende Elektrizitätsunternehmen des Landes) zum Bau von sechs Kernreaktoren gewährt, geraten ins Visier der Europäischen Kommission. Die von Ursula von der Leyen geleitete Behörde hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Frankreich vorgesehene öffentliche Unterstützung den EU-Beihilferichtlinien entspricht. Die Kommission präzisiert, dass es sich um eine gemeinsame Vorgehensweise handelt, wenn komplexe Beihilfepakete beteiligt sind.

Frankreich und die übrigen Beteiligten können Stellungnahmen abgeben. Der Beginn der Untersuchung erfolgt wenige Wochen nachdem von der Leyen in Paris an der Seite von Emmanuel Macron ausdrücklich die Nutzung der Kernenergie als optimale Option neben erneuerbaren Energien betont hat, um die Energiesouveränität der EU-Staaten zu sichern, mit besonderem Augenmerk auf die kleinen modularen Reaktoren (SMR).

Der französische Plan

Nach EU-Verträgen sind die Mitgliedstaaten frei darin, ihren Energiemix festzulegen. Frankreich hat sich für die Förderung der Kernenergie entschieden. Mit einer Gesamtkapazität von 9.990 Megawatt sollen die sechs neuen Reaktoren paarweise an den bestehenden Kernkraftwerksstandorten Penly in der Normandie, Gravelines in Nordfrankreich und Bugey im Ain (Provence-Rhône-Alpes) errichtet werden. Die Reaktoren sollen zwischen 2038 und 2044 in Betrieb gehen, wobei jeder eine Nutzungsdauer von 60 Jahren haben wird. Die Baukosten sind beträchtlich: Die aktuelle Schätzung liegt bei 72,8 Milliarden Euro.

Begünstigte/r der Beihilfe ist EDF, das den gesamten französischen Atompark betreut, und es soll eine Gesellschaft entstehen, die vollständig im EDF-Besitz ist. Frankreich beabsichtigt, EDF mit drei Maßnahmen zu unterstützen: einem zinsgünstigen Darlehen, das 60% der geschätzten Kosten deckt; einem bilateralen Differenzvertrag (CfD) über 40 Jahre, um stabile Einnahmen für die Anlagen zu garantieren; einem Risikoteilungsmechanismus mit einer konkreten Auflistung von Ereignissen, um Schutz vor Risiken außerhalb der Kontrolle von EDF zu bieten, wie unvorhersehbare Naturkatastrophen und Änderungen der nationalen Gesetzgebung.

Für die Kommission ist es wichtig sicherzustellen, dass die Beihilfe auf das absolut notwendige Maß beschränkt wird und die Auswirkungen der Maßnahme auf den Wettbewerb auf dem Markt bewertet werden.

Lukas Steinberger

Lukas Steinberger

Ich bin Lukas Steinberger, Redakteur bei AUSTRIA24 TV mit Fokus auf Politik und Gesellschaft. Nach meinem Journalismusstudium in Wien habe ich für verschiedene Medien gearbeitet und mich auf analytische Berichterstattung spezialisiert. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich zu machen und die Perspektiven der Menschen sichtbar zu machen.