Ab dem 28. April 2026 treten die neuen europäischen Regeln in Kraft, die das Laden über USB-C in den Mittelpunkt rücken und den Markt in Richtung Verpackungen mit immer weniger mitgeliefertem Ladegerät drücken. Die neue Verordnung verlangt, dass alle neuen Geräte, die in Europa verkauft werden, obligatorisch über einen USB-C-Anschluss verfügen müssen. Dasselbe Netzteil kann daher zum Aufladen der Geräte von verschiedensten Marken verwendet werden, wobei jedoch auf die Leistung geachtet werden muss. Die Pflicht für Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Konsolen und andere Geräte war bereits am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten. Gegen Ende des Monats folgt dann der Laptop-Bereich.
Was sich für die Verbraucher ab dem 28. April ändern wird
Das Ziel Brüssels ist zweifach: Die Abfallproduktion im Bereich Elektronik zu senken und den Konsumentinnen und Konsumenten das Leben zu erleichtern, indem das „Dschungel“ der proprietären Anschlüsse beendet wird. Neben der technischen Pflicht eines einheitlichen USB-C-Anschlusses schreibt die Verordnung maximale Transparenz bei den energetischen Spezifikationen vor, um die Kompatibilität mit vorhandenen Netzteilen der Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen. Die Änderung wird sich auch auf die Verpackung auswirken, in der Notebooks verkauft werden, denn Informationen zum Laden sollen deutlicher sein.
Gute Nachrichten: Die Verbraucher müssen keine verschiedenen Ladegeräte mehr mit sich führen, und vor allem müssen sie kein neues Ladegerät erwerben, falls eines defekt ist. Allerdings gibt es auch die Kehrseite der Medaille. Um Logistik und Kosten zu optimieren, scheint die Industrie dem bereits bei Smartphones etablierten Modell zu folgen: Das Ladegerät aus der Standardverpackung zu entfernen, um es separat als Zubehör zu verkaufen.