Mikrochip-Pflicht für Hunde und Katzen: EU-Parlament gibt grünes Licht – neue Regeln in Österreich

29. April 2026

| Lukas Steinberger

Mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen hat das Europäische Parlament endgültig die ersten EU-Vorschriften für Zucht, Haltung, Nachverfolgung, Einfuhr und Umgang mit Hunden und Katzen gebilligt, die mit dem Rat Ende 2025 vereinbart wurden.

Mikrochippflicht für Hunde und Katzen

Nach dem Wortlaut der neuen Gesetzgebung müssen alle Hunde und Katzen in der EU, einschließlich privater Haustiere, mittels Mikrochips identifizierbar sein und in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden. Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit, sich auf die neue Regelung einzustellen; die Pflicht tritt nach zehn Jahren für Hunde und nach fünfzehn Jahren für Katzen in Kraft, was die Halter betrifft.

Zuchtverpaarungen und Verstümmelungen

Außerdem werden Kreuzungen zwischen Verwandten wie Eltern und Kind oder Geschwistern verboten, und es wird untersagt, Hunde und Katzen zu züchten, um ihnen überhöhte oder extreme Merkmale zu verleihen, die erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Die neuen Maßnahmen umfassen auch ein Verbot der Verstümmelung von Hunden und Katzen für Ausstellungen, Shows und Wettkämpfe. Schließlich wird es verboten, einen Hund oder eine Katze an einen Gegenstand zu binden, außer wenn es für medizinische Behandlungen notwendig ist, und der Einsatz von Würgehalsbändern oder Halsbändern mit Stachelspitzen ohne integrierte Sicherheitsmechanismen.

Importierte Tiere

Um Lücken zu schließen, die das Einführen von Hunden und Katzen in die EU als nicht kommerzielle Haustiere ermöglichen, die anschließend zum Verkauf bestimmt sind, erstreckt sich die neue Verordnung auch auf Bewegungen nicht kommerzieller Tiere. Von Drittländern in die EU eingeführte Tiere zu Verkaufszwecken müssen vor dem Grenzübertritt mit einem Mikrochip ausgestattet sein und danach in einer nationalen Datenbank registriert werden; dieselbe Verpflichtung gilt auch für alle Haustierbesitzer, die in die EU einreisen, die ihr Tier mindestens fünf Werktage vor der Ankunft vorregistrieren müssen, sofern es nicht bereits in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaates registriert ist.

„Sie sind Familienmitglieder“

„Heute – so die Berichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrečionová – haben wir einen wichtigen Schritt in Richtung Ordnung im Handel mit Hunden und Katzen in der Europäischen Union getan. Unsere Botschaft ist eindeutig: Ein Haustier ist ein Familienmitglied, kein Gegenstand oder Spielzeug. Endlich verfügen wir über strengere Vorschriften in den Bereichen Zucht und Nachverfolgung, die uns dabei helfen werden, diejenigen zu bekämpfen, die Tiere als Mittel zur schnellen Gewinnmaximierung sehen. Zugleich schaffen wir faire Rahmenbedingungen für ehrliche Züchter in der EU.“

Haustiere zu Hause

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch offiziell vom Rat angenommen werden. Nach aktuellen Daten besitzt etwa 44 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger ein Haustier zu Hause, und 74 Prozent sind der Ansicht, dass deren Wohl stärker geschützt werden sollte. Der Handel mit Hunden und Katzen ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen und beläuft sich auf rund 1,3 Milliarden Euro jährlich. Laut der Kommission kaufen etwa 60 Prozent der Halter Hunde oder Katzen online.

Lukas Steinberger

Lukas Steinberger

Ich bin Lukas Steinberger, Redakteur bei AUSTRIA24 TV mit Fokus auf Politik und Gesellschaft. Nach meinem Journalismusstudium in Wien habe ich für verschiedene Medien gearbeitet und mich auf analytische Berichterstattung spezialisiert. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich zu machen und die Perspektiven der Menschen sichtbar zu machen.