Das Europäische Parlament will den Schutz urheberrechtlich geschützter Werke im Zeitalter der künstlichen Intelligenz stärken. Das Straßburger Plenum hat in der Plenarsitzung mit 460 Stimmen dafür, 71 dagegen und 88 Enthaltungen eine Reihe von Empfehlungen angenommen, die unter anderem verlangen, dass die europäischen Urheberrechtsregelungen auf alle generativen KI-Systeme auf dem europäischen Markt angewendet werden, auch wenn sie außerhalb der Union trainiert wurden.
Das Ziel ist es, mehr rechtliche Klarheit über die Nutzung kreativer Inhalte in den Entwicklungsprozessen von KI-Technologien zu schaffen. Die Abgeordneten fordern zudem von der Kommission eine Lösung zu finden, die eine Vergütung auch für die Nutzung vergangener Inhalte sicherstellt und die die Verwendung einer globalen Lizenz ausschließt, die es Anbietern erlaubt, ihre eigenen Generativen-KI-Systeme im Austausch gegen eine Pauschalzahlung zu trainieren.
Schutz des Mediensektors
Die Abgeordneten fordern dann von der Kommission, den Zeitungs- und Mediensektor zu schützen, dessen Inhalte von KI-Systemen häufig genutzt werden. Die journalistischen Publikationen, deren Traffic und Einnahmen durch KI-Systeme verschoben/abgezogen werden, sollten vollständig entschädigt werden und sollten auch das Recht haben, die Nutzung ihrer Inhalte zum Training von KI-Systemen abzulehnen.
„Wir brauchen klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von KI. Rechtssicherheit würde Entwicklern ermöglichen zu wissen, welche Inhalte genutzt werden dürfen und wie Lizenzen zu erhalten sind“, erklärte der Berichterstatter des Textes, der bekannte Deutsche Axel Voss. „Gleichzeitig würden die Rechteinhaber vor der unautorisierten Nutzung ihrer Inhalte geschützt werden und würden eine Vergütung erhalten“, fügte er hinzu.