Mehr als 840.000 Menschen sterben weltweit jedes Jahr an gesundheitlichen Problemen, die mit psyschosozialen Risiken am Arbeitsplatz zusammenhängen, laut einem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). In Europa ist jeder dritte Arbeitnehmer hohen Belastungen ausgesetzt, zwischen engen Termindruck und Tätigkeiten, die sich auch in der Freizeit fortsetzen. Um dieser Situation zu begegnen, fordert das Europäische Parlament ein neues EU-Gesetz mit verbindlichen Verpflichtungen zur Prävention und Reduzierung von Stress, Burnout und weiteren Gesundheitsschäden der Menschen.
„Die Verbreitung dieser Probleme nimmt in ganz Europa rasant zu und wird durch den zunehmenden Einsatz digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz zusätzlich verschärft“, erklärte die Berichterstatterin Estelle Ceulemans, die belgische Sozialdemokratin. „Strukturelle arbeitsbezogene Probleme anzugehen, ist nicht nur eine Pflicht im Arbeitsschutz, sondern auch eine wirtschaftliche Frage, denn arbeitsbedingte Depressionen kosten der EU jährlich rund 100 Milliarden Euro“, betonte die Abgeordnete.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Parlaments hat mit 41 Stimmen dafür, 12 dagegen und 4 Enthaltungen einen Initiativtext angenommen, in dem er die Kommission bittet, einen Gesetzestext vorzulegen, dessen zentrale Maßnahmen regelmäßige Bewertungen psychosozialer Risiken, verbindliche Aktionspläne, Regeln gegen Gewalt und Belästigung, präventive Bewertungen bei Umstrukturierungen und digitalen Systemen, das Recht auf Abschalten sowie Wiedereingliederungswege für diejenigen vorsieht, die aufgrund arbeitsbezogener Probleme abwesend waren.
Die Arbeitsorganisation
Chronischer Stress und Burnout können daraus entstehen, wie die Arbeit organisiert wird: Überlastung, hohes Arbeitstempo, Personalengpässe, Beschäftigungsunsicherheit, digitale Überwachung, ständige Erreichbarkeit, Gewalt und Belästigung.
Der europäische Rahmen verlangt von Arbeitgebern bereits, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu managen, doch das Parlament sieht weiterhin spezifische Lücken bei psychosozialen Risiken. Die wesentliche Neuerung betrifft die Art, wie Risiken angegangen werden sollten. Die Abgeordneten fordern verbindliche Pflichten für Arbeitgeber, die regelmäßig Faktoren wie übermäßige Arbeitsbelastung und hohe Arbeitsintensität bewerten und konkrete Maßnahmenpläne verabschieden sollen.
Ziel ist Prävention, nicht nur das Management des Problems, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Wenn ein Unternehmen beispielsweise systematisch Arbeitsbelastungen feststellt, die mit den verfügbaren Zeitfenstern unvereinbar sind, soll die Bewertung dazu dienen, das Risiko zu erkennen und organisatorische Eingriffe zu erzwingen, statt abzuwarten, bis Stress, Burnout oder körperliche Beschwerden auftreten.
Schutz vor Gewalt und Belästigung
Das Parlament fordert von den Arbeitgebern Politiken, die Gewalt, Belästigung, Mobbing und diskriminierendes Verhalten definieren und verbieten, die Würde oder die körperliche und mentale Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährden können. Vorgesehen sind auch Formen der frühzeitigen Risikobewertung und risikobasierte Präventionsprotokolle für Gewalt von außerhalb des Arbeitsplatzes, zusätzlich zu zeitnaher Unterstützung für Betroffene.
Digitale Arbeit unter Beobachtung
Eines der aktuellsten Themen betrifft Umstrukturierungen und Technologien. Das Parlament schlägt vor, dass bedeutsame Veränderungen, einschließlich Telearbeit und der Einführung automatisierter Systeme zur Entscheidungsfindung oder Überwachung der Beschäftigten, von einer psychosozialen Risikobewertung begleitet werden, die gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen durchgeführt wird.
Es geht nicht darum, Algorithmen zu verbieten, sondern zu verhindern, dass Technologie den Beschäftigten eine übermäßige Belastung oder eine unverhältnismäßige Überwachung auferlegt. Die Abgeordneten fordern zudem, dass stets eine menschliche Aufsicht gewährleistet bleibt. Im Text wird auch das Recht auf Abschalten bekräftigt, also das Recht, nicht dauerhaft erreichbar zu sein oder außerhalb der Arbeitszeit zur Arbeit herangezogen zu werden.
Die Wiedereingliederung
Der neue Ansatz betrifft auch den Wiedereinstieg nach Abwesenheit. Wer aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit psyschosozialen Risiken aus dem Arbeitsleben ausgeschieden war, sollte Anspruch auf eine nachhaltige und begleitete Rückkehr haben. Arbeitgeber sollten individuelle Pläne erstellen, in denen gegebenenfalls Anpassungen der Arbeitszeit oder der Arbeitsorganisation sowie der Aufgaben oder der Belastung festgelegt sind.
Konkret bedeutet dieses Prinzip, dass die Rückkehr zur Arbeit nicht einfach bedeuten soll, ab dem nächsten Tag mit dem gleichen Tempo fortzufahren, das zum Problem beigetragen hat. Die Bedingungen des Wiedereinstiegs sollten auf die Situation des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin angepasst werden.
Die Beweisfrage
Schließlich schlägt das Parlament eine wesentliche Änderung im Verhältnis von Gesundheitsschaden und Arbeitsbedingungen vor. Wenn ein Arbeitnehmer nach der Exposition gegenüber arbeitsbezogenen psychosozialen Risikofaktoren eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Verletzung nachweist, sollte der Schaden als arbeitsbedingter Schaden vermutet werden, es sei denn, der Arbeitgeber beweist, dass er nicht mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängt.
Dies könnte den Schutz in Fällen greifbarer machen, in denen der Zusammenhang zwischen Arbeitsorganisation und Gesundheitsschaden schwer zu beweisen ist. Allerdings bedeutet dies nicht, dass jedes psychische Problem automatisch als Berufskrankheit gilt: Die Vermutung greift nur unter den vom Parlament festgelegten Bedingungen und kann vom Arbeitgeber widerlegt werden.
Die nächsten Schritte
Der Vorschlag des Parlaments wird in der Plenarsitzung im Oktober von der gesamten Abgeordnetenkammer abgestimmt. Wird er angenommen, hat die Europäische Kommission drei Monate Zeit zu antworten und darzulegen, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt oder warum sie keinen Gesetzesentwurf in der vom Parlament vorgegebenen Richtung vorlegen will.