In den kommenden Monaten verabschieden wir uns von den Monodose-Portionsbeuteln für Ketchup und Mayonnaise. Ab dem 12. August 2026 wird die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in allen EU-Mitgliedstaaten vollständig anwendbar sein, die bereits im Februar 2025 in Kraft getreten ist. Sie wird der erste große Schritt zu einem schrittweisen Wandel sein, der bis 2030 das Verbot von Kunststoff-Monodosen-Verpackungen für verschiedene Produkte mit sich bringen wird.
Abschied von den Monodose-Portionsbeuteln
Wie bereits erwähnt, ist der zu markierende Termin der 12. August dieses Jahres. An diesem Tag wird EU-Verordnung 2025/40 nicht mehr nur ein Gesetzestext bleiben, sondern für Unternehmen geltend. Von da an treten die ersten Verpflichtungen in Kraft, wie das Verbot, Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) über bestimmten Grenzwerten enthalten, auf den Markt zu bringen. Das bedeutet, dass die Beutel zwar nicht von einem Tag auf den anderen einfach verschwinden, ab August 2026 beginnt der operative Countdown, der Hersteller dazu zwingt, Materialien und Formate anzupassen. Der Wandel wird natürlich nicht sofort erfolgen; die eigentliche „Falle“, die im August greift, betrifft PFAS. Viele Lebensmittelverpackungen (einschließlich beschichteter Papiere oder die Kunststoffteile der Beutel) verwenden PFAS, um Öl- und Wasserbeständigkeit zu erreichen. Ab August 2026 gilt ein Beutel als illegal, wenn PFAS die neuen Grenzwerte übersteigen. Folglich kann der Ketchup-Hersteller nicht mehr die alten, billigen Verpackungsbänder mit PFAS beziehen; er muss die neuen, „sauberen“ Materialien (teurere) verwenden. Die Gastronomiebetriebe erhalten Beutel, die äußerlich gleich aussehen, chemisch jedoch anders sind.
Kennzeichnung und Recycling
Ab dem 12. August greifen auch strengere Vorgaben dafür, wie die Verpackung für das Recycling gekennzeichnet werden muss. Wenn der Beutel nicht die neuen, klaren Hinweisen darauf trägt, wohin er zu entsorgen ist (nach harmonisierten EU-Standards), darf er nicht verkauft werden. Was müssen Unternehmen bis 2030 tun? Industriell gesehen ist August 2026 der Moment, in dem ein Unternehmen Investitionen in Maschinen zur Produktion von Kunststoff-Monodosen einstellt. Um es sehr praktisch zu verdeutlichen: Wenn eine Verpackungsmaschinengruppe kaputtgeht, wird sie nicht neu gekauft, weil man weiß, dass dieses Format bis 2030 verboten sein wird. Es ist der Beginn des Desinvestments.
Der Zeitplan der Verbote
Die Maßnahme, die die alltäglichen Gewohnheiten der Verbraucher am stärksten betreffen wird, ist in Artikel 25 der Verordnung vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2030 wird es verboten sein, Einweg-Plastikverpackungen für Würzmittel, Konserven, Saucen, Kaffeecreme und Zucker im Bereich Gastronomie, Hotellerie und Catering (HORECA) in den Markt zu bringen. Gleiches gilt für kleine Kosmetik- und Badeartikel in Hotels (Shampoo-Fläschchen unter 50 ml) sowie für Plastikverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Das Ziel der Europäischen Union besteht darin, die Verpackungsabfälle bis 2030 um 5% gegenüber dem Stand von 2018 zu senken und bis 2040 eine Reduktion von 15% zu erreichen. Monodose-Beutel, schwierig zu recyceln und oft in der Umwelt verstreut, stehen im Mittelpunkt dieser Strategie, die Wiederverwendung und nachfüllbare Formate fördern will.
Die Alternativen
Was werden wir statt der Beutel finden? Die Verordnung drängt auf Füll- und Wiederverwendungssysteme. Restaurants müssten zu nachfüllbaren Spendersystemen zurückkehren oder Behälter aus Materialien verwenden, die nicht Plastik sind (wie Papier, sofern recyclingfähig). Bis zum 12. Februar 2028 müssen Gastronomie-Betriebe darüber hinaus sicherstellen, dass Verbraucher Speisen und Getränke zum Mitnehmen in wiederverwendbaren Behältern oder in mitgebrachten Behältnissen erwerben können, ohne zusätzliche Kosten oder sogar zu einem günstigeren Preis. Die Unternehmen haben somit vier Jahre Zeit, ihr Angebot neu zu gestalten. Wer sich nicht an die Fristen hält, riskiert Sanktionen, einschließlich der Unmöglichkeit, Produkte auf dem Binnenmarkt zu verkaufen.