Unverkaufte Kleidung: Ab heute ändert sich alles – Neue EU-Verordnung erklärt

2. August 2026

| Lukas Steinberger

Ab heute, Sonntag, 19. Juli, dürfen große Unternehmen der Textilbranche keine unverkauften Artikel oder von Kundinnen und Kunden zurückgesandte Gegenstände mehr vernichten. Kleider, Schuhe und Accessoires sollen, soweit möglich, der Wiederverwendung, dem Recycling oder der Spende zugeführt werden, mit dem Ziel, Abfall zu reduzieren und die Umweltbelastung der Modebranche zu verringern. Die Neuerung, vorgesehen in der Verordnung (EU) 2024/1781 über die ökodesignkonforme Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation), wird zunächst Großunternehmen betreffen; ab 2030 soll sie auch auf mittlere Unternehmen ausgeweitet werden.

A memoria di ciò erinnert Assoutenti daran, dass das Verbot eines der wichtigsten Instrumente der Europäischen Union ist, um Abfälle zu bekämpfen, die durch das sogenannte Fast Fashion-Modell entstehen, ein Produktionsmodell, das in den letzten Jahren das Volumen der Textilabfälle deutlich erhöht hat.

Was bedeutet das für die Unternehmen

Die neue Regelung beschränkt sich nicht darauf, die Vernichtung von unverkäuflichen Produkten zu verbieten. Unternehmen werden vielmehr auch verpflichtet, öffentlich eine Reihe von Informationen zur Bewirtschaftung von Lagerüberschüssen offenzulegen.

Jährlich müssen sie die Anzahl und das Gewicht der eliminierten Produkte melden, diese nach Warengruppen unterscheiden, die Gründe für die Entsorgung erläutern und hervorheben, welcher Anteil der Güter für Wiederverwendung, Aufbereitung, Recycling, energetische Verwertung oder im verbleibenden Fall für die endgültige Entsorgung vorgesehen war. Die Unternehmen müssen außerdem angeben, welche Maßnahmen sie ergriffen haben und welche sie geplant haben, um die Vernichtung von unverkäuflichen Restbeständen zu reduzieren.

Der Regulierungsrahmen sieht jedoch einige Ausnahmen vor. Das Verbot gilt nicht für Produkte, die gefährlich, defekt, beschädigt, nicht konform mit den Normen sind, die geistigen Eigentumsrechte verletzen oder aufgrund ihres Zustands nicht erneut verwendet werden können.

Warum Brüssel eingegriffen hat

Nach Schätzungen der Europäischen Union werden in der Union jährlich rund 12 Millionen Tonnen Textilabfall produziert. In den letzten zwei Jahrzehnten hat der Konsum von Kleidung deutlich zugenommen, während deren Lebensdauer schrumpft. Kleidung wird häufiger gekauft, kürzer getragen und rascher ersetzt, was eine wachsende Menge an Abfällen erzeugt.

Über Jahre hinweg fielen die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Textilabfällen vor allem Gemeinden und damit der Allgemeinheit zu. Die Europäische Union will dieses System nun neu ausbalancieren und jene stärker in die Verantwortung nehmen, die Produkte auf den Markt bringen.

Das Prinzip der Herstellerverantwortung

Neben dem Verbot der Vernichtung unverkäuflicher Restbestände wird der Textilsektor voraussichtlich das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) übernehmen, wie es bereits für Bereiche wie Verpackungen, Batterien, Reifen und Elektrogeräte gilt.

Dieses Prinzip beruht auf dem Grundsatz „Wer verschmutzt, zahlt“: Wer ein Gut produziert oder vertreibt, muss auch zu den Kosten der Entsorgung beitragen. Praktisch werden Marken, Hersteller, Importeure und Online-Verkaufsplattformen dazu verpflichtet, einen Teil der Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling der Textilprodukte zu finanzieren.

Das System sieht zudem einen Mechanismus der Öko-Modulation vor: Unternehmen, die langlebige, reparierbare und recyclingfähige Kleidungsstücke herstellen, können geringere Umweltbeiträge erhalten als diejenigen, die weiterhin schwer recycelbare Artikel produzieren.

Die Lage in Italien

Italien hat bereits einen ersten Schritt in Richtung dieses Modells getan und seit dem 1. Januar 2022 die getrennte Erfassung von Textilabfällen eingeführt. Allerdings bleibt der rechtliche Rahmen durch das Umsetzungsgesetz noch zu vervollständigen, das das nationale System der erweiterten Herstellerverantwortung vollständig funktionsfähig machen wird.

Erst nach Inkrafttreten dieser Regelungen müssen Hersteller, Importeure und Händler finanziell zu den Kosten der Entsorgung von Textilabfällen beitragen, was die Entwicklung einer immer stärker zirkulären Wirtschaft unterstützt und die Umweltbelastung eines der Sektorenfelder reduziert, die in Europa die größte Menge an Abfällen verursachen.

Lukas Steinberger

Lukas Steinberger

Ich bin Lukas Steinberger, Redakteur bei AUSTRIA24 TV mit Fokus auf Politik und Gesellschaft. Nach meinem Journalismusstudium in Wien habe ich für verschiedene Medien gearbeitet und mich auf analytische Berichterstattung spezialisiert. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich zu machen und die Perspektiven der Menschen sichtbar zu machen.