Schlechte Nachrichten für Google: Österreich fordert Bestätigung der Rekordstrafe von 4 Milliarden Euro

26. Juli 2025

| Lukas Steinberger

Neue Rückschläge für Google: Das europäische Gericht sieht die EPSG-Revision als bestätigt an

Ein erneut schwerer Schlag gegen Google steht bevor. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat empfohlen, die mit einer Rekordstrafe begangene Geldstrafe von 4,1 Milliarden Euro zu bestätigen, die der Kommission in Brüssel wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Android-Betriebssystem auferlegt wurde. Diese Einschätzung ist zwar rechtlich nicht bindend, wird jedoch in der Regel von den Richtern bei ihrer endgültigen Entscheidung berücksichtigt. Bereits im September 2022 hatte das europäische Gericht die Geldstrafe in erster Instanz bestätigt – die bislang höchstmögliche Sanktion, die die EU-Kommission je verhängt hatte. Dennoch legte Google dagegen Berufung ein.

Die Vorwürfe gegen Google

Zur Rechtfertigung der im Jahr 2018 verhängten Geldbuße stellte die europäische Kommission fest, dass der Tech-Gigant aus Mountain View die Hersteller von Smartphones und Tablets, die das Android-Betriebssystem verwenden, gezwungen habe, seine Suchmaschine und den Browser Chrome vorinstalliert zu lassen. Ziel war es, Wettbewerber aus dem Markt zu drängen und eine Monopolstellung zu sichern.

Auf diese Weise soll Google sein Android-System, das auf etwa 80 Prozent aller mobilen Geräte weltweit installiert ist, missbraucht haben. Google argumentiert jedoch, dass die EU die Wettbewerber, insbesondere Apple, ungerechtfertigt ignoriere. Apple beispielsweise fördere auf seinen iPhones auch die eigenen Dienste, wie den Browser Safari, was ebenfalls eine marktbeherrschende Stellung darstelle, so das Unternehmen.

Die Stellungnahme des Generalanwalts

In seinem heute veröffentlichten Gutachten hat Generalanwalt Juliane Kokott empfohlen, die Berufung von Google abzuweisen. Sie behauptet, die rechtlichen Argumente der Suchmaschine seien unbegründet. Da Google eine „dominierende Position in mehreren Märkten des Android-Ökosystems“ innehabe, profitiere das Unternehmen von sogenannten „Netzwerkeffekten“, welche sicherstellten, dass die Nutzer auf Google Search zurückgriffen.

Wie in einer Stellungnahme ausgeführt wird, sei es „hypothetisch“, dass ein Konkurrent, der ebenso effektiv sei, ein ähnliches Monopol hätte aufbauen können. Kokott unterstrich, dass kein Unternehmen in einer vergleichbaren Lage gewesen wäre, um eine echte Konkurrenz zu stellen.

Weitere bedeutende Fälle gegen Google in der EU

Der vorliegende Fall gehört zu den drei wichtigsten rechtlichen Herausforderungen, denen Google in Europa gegenübersteht. Das Unternehmen wird auch in den USA und Asien mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Bereits im Jahr 2017 hatte die Kommission dem Tech-Giganten eine Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro auferlegt. Diese bezog sich auf unfaire Geschäftspraktiken im Bereich des Preisvergleichsmarkets und ist weiterhin die zweithöchste Sanktion, die in der EU in Bezug auf Kartellrecht verhängt wurde.

Diese Entscheidung wurde zunächst im Januar 2022 durch das Gericht der Europäischen Union bestätigt, und gegen Ende 2022 im Revisionverfahren noch einmal. Im Dezember desselben Jahres musste Google eine weitere Geldstrafe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro entführen, nachdem die obersten EU-Richter einen Fall abgewiesen hatten, bei dem der Konzern der Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung im Online-Werbemarkt beschuldigt wurde.

Lukas Steinberger

Lukas Steinberger

Ich bin Lukas Steinberger, Redakteur bei AUSTRIA24 TV mit Fokus auf Politik und Gesellschaft. Nach meinem Journalismusstudium in Wien habe ich für verschiedene Medien gearbeitet und mich auf analytische Berichterstattung spezialisiert. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich zu machen und die Perspektiven der Menschen sichtbar zu machen.