Gehalt? Wann und warum österreichische Arbeitnehmer ihre Lohnabrechnungen der Kollegen kennen dürfen

11. Juli 2025

| Lukas Steinberger

Bald haben wir Anspruch darauf, das Gehalt aller unserer Kolleginnen und Kollegen zu kennen. Innerhalb eines Jahres wird die europäische Richtlinie gegen die Geschlechter-Gehaltsschere in Österreich in Kraft treten, die unter anderem eine Transparenzpflicht vorschreibt, um den sogenannten „Gender Pay Gap“ wirksam zu bekämpfen.

Gender Pay Gap – Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen

Nach den neuesten Zahlen von Eurostat, die sich auf das Jahr 2023 beziehen, beträgt die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in der Europäischen Union nach wie vor durchschnittlich 12 Prozent. Diese Zahl repräsentiert die Differenz im Bruttostundenlohn. Trotz einer leichten Verbesserung im Vergleich zu früheren Jahren bleibt der Unterschied erheblich: In Ländern wie Lettland ist die Kluft sogar bei 19 Prozent, während auch in Österreich mit 18,3 Prozent, Deutschland mit Werten zwischen 17,6 und 18,3 Prozent sowie Tschechien mit 18 Prozent hohe Werte erreicht werden.

Ausnahmen bilden Luxemburg, wo Frauen sogar leicht mehr verdienen als Männer, während Österreich mit einem Unterschied von nur 2,2 Prozent zu den Ländern mit dem geringsten Lohnunterschied zählt – eine der niedrigsten Zahlen innerhalb der EU. Brüssel verfolgt das Ziel, diesen Gap durch neue Vorschriften zur Gehaltstransparenz weiter zu verringern.

Was ändert die neue Richtlinie?

Die im Mai 2023 verabschiedete und am 6. Juni desselben Jahres in Kraft getretene europäische Richtlinie 2023/970 sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Gehaltstransparenz auszubauen und den Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit zu stärken. Alle Mitgliedsstaaten, also auch Österreich, werden verpflichtet, diese Richtlinie so bald wie möglich umzusetzen, spätestens jedoch bis zum 7. Juni 2026.

Die neuen Vorschriften verlangen von Arbeitgebern, die Gehaltsspanne bereits in Stellenanzeigen oder zumindest vor dem ersten Vorstellungsgespräch anzugeben. Ebenso ist es verboten, Bewerberinnen und Bewerbern Informationen über vorherige Gehälter zu erfragen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben künftig das Recht, Auskunft über ihre eigene Gehaltsstufe sowie über den Durchschnittslohn, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, bei Kollegen mit gleichwertiger Arbeit zu erhalten. Unternehmen dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht daran hindern, Gehälter zu teilen oder zu vergleichen.

Für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten besteht die Verpflichtung, jährlich einen Bericht zum Geschlechter-Gehalt Gap zu veröffentlichen. Firmen mit 150 bis 249 Mitarbeitenden müssen dies ab 2027 alle drei Jahre tun. Bei 100 bis 149 Mitarbeitenden gilt die Regel ab 2031. Wird in einem Bericht ein Unterschied von mehr als 5 Prozent festgestellt, der nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt ist und innerhalb von sechs Monaten nicht beseitigt wird, ist das Unternehmen verpflichtet, gemeinsam mit den Betriebsräten eine Gehaltsanalyse durchzuführen.

Der Text sieht zudem neue Schutzmaßnahmen für diejenigen vor, die ihre Rechte auf Lohngleichheit geltend machen. Im Falle von Klagen und Streitigkeiten muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Es sind Sanktionen und Entschädigungen für die Opfer vorgesehen.

Lukas Steinberger

Lukas Steinberger

Ich bin Lukas Steinberger, Redakteur bei AUSTRIA24 TV mit Fokus auf Politik und Gesellschaft. Nach meinem Journalismusstudium in Wien habe ich für verschiedene Medien gearbeitet und mich auf analytische Berichterstattung spezialisiert. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich zu machen und die Perspektiven der Menschen sichtbar zu machen.