Traditionelle Fahrzeuge könnten nicht vollständig von den Herstellerlisten verschwinden. Die Europäische Kommission hat heute, am 16. Dezember, ein Maßnahmenpaket für die Automobilbranche vorgestellt, das faktisch das vollständige Verkaufsverbot von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2035 aufhebt.
Nach Ansicht der Kommission zielt der Plan darauf ab, „einen ehrgeizigen, aber pragmatischen politischen Rahmen zu definieren, um bis 2050 Klimaneutralität und strategische Unabhängigkeit sicherzustellen und zugleich den Herstellern mehr Flexibilität zu bieten“. Damit lässt der Vorschlag technologische Neutralität zu, wie es von den Herstellern und mehreren Mitgliedstaaten gefordert wurde. Der Vorschlag muss nun zwischen Parlament und Europäischem Rat verhandelt werden.
Stopp für Verbrennungsmotoren entfällt, EU senkt Emissionsziel
Im Detail sehen wir uns an, was heute, am 16. Dezember, die Union mit dem Automotive-Paket vorgeschlagen hat. Nach geltendem Recht müssen ab 2035 alle Neuwagen und Lieferfahrzeuge in der EU emissionsfrei sein. Der heute angekündigte Vorschlag sieht jedoch eine Reduzierung der CO2-Emissionen aus Abgasen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 2021 statt 100 Prozent vor. Um die verbleibenden 10 Prozent auszugleichen, sollen Automobilhersteller emissionsarme Stahl aus der EU verwenden und synthetische E-Fuels sowie nicht-nachwachsender Biokraftstoffe verwenden, die etwa aus landwirtschaftlichen Abfällen oder gebrauchten Speiseölen gewonnen werden.
Mit diesem Paket adressiert die Kommission sowohl das Angebot als auch die Nachfrage im Wandel der Automobilbranche: Auf der Angebotseite schlägt sie eine Überarbeitung der bestehenden CO2-Emissionsstandards für Pkw und Lieferwagen vor und eine gezielte Anpassung dieser Standards auch für schwere Nutzfahrzeuge (HDV). Auf der Nachfrageseite schlägt sie eine Initiative zur Dekarbonisierung von Firmenflotten vor, mit national verbindlichen Zielen für Null- und Niedrigemissionen.
Auf diese Weise bleiben Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, Reichweitenverlängerer (Range-Extender), Mild-Hybride und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nach 2035 weiterhin zulässig, neben rein elektrischen und wasserstoffbetriebenen Autos.
Was sich für Flotten von Unternehmen ändert
Bezüglich des 2030-Ziels für Pkw und Lieferwagen wird eine zusätzliche Flexibilität durch den „Banking & Borrowing“-Mechanismus für die Periode 2030–2032 eingeführt. Dieses System erlaubt es Herstellern, Emissionsgutschriften zu „sparen“ oder vorauszuplanen, wodurch die Starrheit der Regeln gemindert, der Druck zur Dekarbonisierung jedoch erhalten bleibt. Praktisch bietet es den Herstellern mehr Spielraum, Investitionen zu planen und neue elektrische Modelle auf den Markt zu bringen, ohne sofortige Sanktionen befürchten zu müssen.
Für Firmenflotten werden die Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt, um die Verbreitung von Fahrzeugen mit Null- und Niedrigemissionen zu unterstützen. Da Firmenwagen pro Jahr in der Regel eine höhere Kilometerleistung zurücklegen, bedeuten die Maßnahmen auch größere Emissionsreduzierungen.
Zudem wird ein Battery Booster-Programm geschaffen, das darauf abzielt, die Entwicklung einer vollständig in der EU produzierten Batteriekette zu beschleunigen. Die finanziellen Mittel sind jedoch eher knapp: lediglich 1,8 Milliarden Euro. Im Rahmen des Battery Booster-Programms sollen 1,5 Milliarden Euro europäische Zellhersteller durch zinslose Kredite unterstützen. Der erwartete Beschluss des Parlaments umfasst außerdem einen Omnibus zur Vereinfachung, um regulatorische Hürden abzubauen, mit einer geschätzten jährlichen Einsparung von über 700 Millionen Euro für die Industrie.
Anreize für Elektroautos „Made in Europe“
Vor 2035 sollen Autohersteller von sogenannten „Super-Credits“ für kleine, erschwingliche Elektromodelle profitieren, die in der Europäischen Union produziert werden. Ziel ist es, die Markteinführung einer größeren Zahl kleinerer Elektrofahrzeuge zu fördern. Die EU-Kommission schlägt daher vor, eine neue regulatorische Unterkategorie für kleine Elektrofahrzeuge „Made in Europe“ einzuführen. Diese Fahrzeuge zeichnen sich durch eine Länge von unter 4,2 Metern aus, und die Kommission beabsichtigt, für sie die regulatorischen Anforderungen mindestens zehn Jahre lang zu lockern. Diese Fahrzeuge erhalten einen sogenannten Superbonus bei der Berechnung der CO2-Emissionen der Automobilhersteller. Ziel ist es, die Wettbewerbsvorteile gegenüber der dominierenden chinesischen Konkurrenz in diesem Segment zu verringern.
Brüssel setzt darauf, die Richtung hin zu einer sauberen Mobilität mit Pragmatismus fortzusetzen. Es wird sich zeigen, welche konkrete Rolle Verbrennungsmotorfahrzeuge künftig spielen können, wobei zu beachten ist, dass die Autohersteller früher oder später im Elektromarkt die höchsten Skaleneffekte erzielen müssen, um der chinesischen Konkurrenz zu begegnen und Fahrzeuge zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu können.