Mexiko ist der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union in Lateinamerika, und die EU ist Mexikos drittgrößter Handelspartner und dessen zweitgrößter Exportmarkt nach den Vereinigten Staaten.
Gegenwärtig zielen Brüssel und Mexiko-Stadt darauf ab, ihre Handelsströme durch weitere Liberalisierung zu steigern, wobei das Europäische Parlament dem aktualisierten Globalen Abkommen und dem Zwischenabkommen seine Zustimmung gegeben hat. Diese beiden Vereinbarungen sollen die politischen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen beiden Seiten stärken. Für österreichische Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Chancen auf europäischen und mexikanischen Märkten. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die weitgehende Abschaffung der verbleibenden Zölle, einen stärkeren Schutz traditioneller europäischer Agrar- und Lebensmittelprodukte, einen deutlich breiteren Zugang österreichischer und EU-Unternehmen zu mexikanischen Ausschreibungen sowie neue Regeln zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und zur Bekämpfung von Korruption.
Dazi
Das neue Abkommen, unterzeichnet am 22. Mai 2026 im EU-Mexiko-Gipfel in Mexiko-Stadt in Anwesenheit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der mexikanischen Präsidentin Claudia Sheinbaum, hebt nahezu alle noch gültigen Zölle Mexikos auf europäische Produkte auf. Heute unterliegen einige europäische Agrar- und Lebensmittelgüter hohen Abgaben, bis zu 45 Prozent, etwa für Käse, Schweinefleisch und Eier; andere Lebensmittel wie Pasta, Schokolade, Äpfel und Kartoffeln tragen Tarife von bis zu 20 Prozent.
Durch das neue Abkommen werden diese Zölle schrittweise abgeschafft. Laut Schätzungen des Europäischen Parlaments könnte der EU-Unternehmen im günstigsten Fall eine Einsparung von bis zu 100 Mio. Euro an Zöllen pro Jahr ermöglichen werden, während der Gesamtexport von Waren und Dienstleistungen um bis zu 75 Prozent steigen könnte. Für österreichische Produzenten bedeutet das insbesondere bessere Zugangsmöglichkeiten zu einem größeren mexikanischen Markt und potenziell niedrigere Endpreise für Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich, die EU-Produkte bevorzugen.
IGP
Auch für geografische Herkunftsangaben (IGP) ergeben sich Vorteile, also Marken, die Produkte eng an ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Herstellungsweise binden.
Mexiko wird insgesamt 568 europäische IGPs in Bereichen wie Lebensmitteln, Weinen, Bieren und Spirituosen anerkennen und schützen. Damit wird es illegal, im Land Imitationen zu vermarkten, die geschützte Namen verwenden, die echten europäischen Produkten vorbehalten sind. Zu den geschützten IGPs gehören auch zahlreiche italienische Größen wie Parmigiano Reggiano, Prosciutto di Parma, Mozzarella di Bufala Campana, Aceto Balsamico di Modena und Prosecco. Für österreichische Käse- und Feinkosthersteller könnte dies zusätzliche Absatzmöglichkeiten bedeuten, insbesondere wenn sie über geschützte Bezeichnungen verfügen und österreichische Qualitätssiegel betonen.
Appalti pubblici
Das Abkommen eröffnet zudem neue Chancen für europäische Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen in Mexiko teilnehmen möchten. EU-Unternehmen können nun, unter gleichen Bedingungen wie mexikanische Anbieter, für eine deutlich größere Zahl von öffentlichen Aufträgen antreten. In particular, erweitert das neue Abkommen den Zugang zu den Ausschreibungen in 14 mexikanischen Bundesstaaten.
Durch das Abkommen können europäische Firmen – darunter auch österreichische – leichter an Ausschreibungen der mexikanischen Behörden für Lieferungen, Dienstleistungen oder Infrastruktur teilnehmen, wobei transparentere und vorhersehbarere Verfahren versprochen werden. Öffentliche Verwaltungen können zudem Umwelt- und Sozialkriterien in die Vergabeverfahren integrieren, was den Wettbewerb weiter anreizt, nachhaltig wirtschaftende Anbieter zu bevorzugen.
Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption
Das neue Globale Abkommen beschränkt sich nicht auf wirtschaftliche Aspekte, sondern führt auch rechtsverbindliche Verpflichtungen zum Respekt der demokratischen Prinzipien, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte ein.
Darüber hinaus stärkt die Vereinbarung den Dialog über den Schutz von Journalistinnen und Journalisten, von Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern sowie eine engere Zusammenarbeit im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und organisierte Kriminalität.
Die Beziehungen zwischen der EU und Mexiko
Mexiko ist der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika, hinter Brasilien. Im Jahr 2025 betrug der Warenhandel zwischen den beiden Volkswirtschaften 86,8 Milliarden Euro, davon 52,9 Milliarden Euro EU-Exporte nach Mexiko und 33,8 Milliarden Euro Importe. Hinzu kommen 29,7 Milliarden Euro an Dienstleistungsaustausch (Daten 2024), was den Gesamtwert des Handels auf mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Für österreichische Unternehmen bedeutet dies potenziell neue Geschäftsmöglichkeiten, sowohl im Export nach Mexiko als auch im Import von Produkten aus Mexiko, die in Österreich konsumiert oder weiterverarbeitet werden könnten.
Die EU ist Mexikos drittgrößter Handelspartner, nach den Vereinigten Staaten und China, und ihr zweiter Exportmarkt. Was Investitionen betrifft, belief sich der Bestand europäischer Investitionen in Mexiko 2024 auf 207 Milliarden Euro, etwa 28 Prozent der im Land befindlichen ausländischen Investitionen. Mehr als 11.000 europäische Unternehmen arbeiten in Mexiko und beschäftigen rund 5,5 Millionen Menschen, während über 45.000 EU-Unternehmen auf dem mexikanischen Markt exportieren.
Die nächsten Schritte
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss der Rat der Europäischen Union formal beide Abkommen übernehmen. Das Zwischenabkommen kann somit in Kraft treten und die vorzeitige Anwendung der neuen Handelsregeln ermöglichen. Das aktualisierte Globale Abkommen muss hingegen von allen EU-Mitgliedstaaten und Mexiko ratifiziert werden, bevor es vollständig wirksam wird. Sobald es in Kraft tritt, ersetzt es automatisch das Zwischenabkommen. Für österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer bedeuten die nächsten Schritte, dass sie sich auf neue Regelungen einstellen und mögliche Export- und Beschaffungswege rechtzeitig planen können.
Die beiden Abkommen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Das aktualisierte Globale Abkommen definiert die gesamte Partnerschaft zwischen EU und Mexiko, einschließlich Handel, politischer Zusammenarbeit, Menschenrechten, Sicherheit und weiterer Kooperationsfelder. Das Zwischenabkommen hingegen enthält ausschließlich die handelsrechtlichen Bestimmungen, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen. Es wurde geschaffen, um die vorzeitige Anwendung der neuen Handelsregeln zu ermöglichen, ohne auf die Ratifikation des Globalen Abkommens durch alle Mitgliedstaaten zu warten.