Es liegt nur 50 Meter vom Gipfel des Großglockners entfernt, in Österreich. Ausgelaugt, desorientiert, fröstelnd vor den eisigen Nachttemperaturen. Kerstin Gurtner ist alleine, während der Verlobte ins Schutzhaus zurückgekehrt ist, um den Alarm auszulösen. Die frostigen Temperaturen und der starke Wind lassen der 33-jährigen Salzburgerin keine Chance; sie starb an Unterkühlung. Der Mann, der 36-jährige Thomas Plammerger, wird nun wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Tod der Verlobten angeklagt. Zu viele Fehler wurden während der Wanderung gemacht.
Der Ablauf der Ereignisse
Es ist der 18. Januar, als das Paar, das zu einer der höchsten Berge Österreichs mit 3.798 Metern Höhe in Urlaub gegangen war, sich zu einer Wanderung entschließt. Die beiden starten mit einer Verspätung von zwei Stunden im Vergleich zum Plan. Ein Zeitraum, der kurz erscheint, aber entscheidend ist, um einen so hohen Gipfel noch vor Einbruch der Dunkelheit zu erreichen. Gegen 20 Uhr wird das Paar von einem Schneesturm überrascht. 50 Meter fehlen zur Erreichung des Gipfels; Gurtner fühlt sich krank und beginnt unter Müdigkeit und Desorientierung zu leiden, wie es bei Höhenproblemen in großen Höhen üblich ist. Es ist ungefähr zwei Uhr morgens am 19. Januar. Plammerger lässt seine Partnerin oben allein zurück, ohne Schlafsack oder warme Decke, und kehrt zur Erzherzog-Johann-Hütte zurück, um Hilfe zu holen.
Mehr als vier Stunden vergehen, als der 36-Jährige nach ca. sechs Uhr morgens zum Ort zurückkehrt, an dem er die 33-Jährige zurückgelassen hatte. Zu spät. Gurtner starb an Unterkühlung. Die Wetterbedingungen waren extrem, mit Tiefstwerten von minus 8 Grad und gefühlten minus 20 Grad infolge des kalten Winds.
Schwere Vorwürfe gegen den Mann
Nach der Innsbrucker Staatsanwaltschaft habe der 36-Jährige mit „grober Fahrlässigkeit“ gehandelt, was zum Tod der jungen Frau durch Unterkühlung geführt habe. Der Mann, so die Anklage, habe mehrere Fehler begangen, die, wenn sie vermieden worden wären, den Tod der Frau hätten verhindern können. An erster Stelle stehe die Tatsache, dass er den Rettungsdienst nicht vor Ort gerufen habe, sondern beschlossen habe, zur Hütte abzusteigen, wodurch die Rettungsmaßnahmen für die Frau verzögert worden seien. Die Ermittler behaupten, dass Plammerger nicht einmal Notrufe an ein Polizeihubschrauber gesendet habe, der ihren Standort gegen 22:50 Uhr überflogen habe.
Nicht nur. Die Rettungskräfte sollen erst nach Mitternacht vom Mann alarmiert worden sein. Dann soll Plammerger das Telefon auf Stumm gestellt haben. Die beiden verfügten außerdem nicht über geeignete Ausrüstung für die winterliche Hochtour in hochalpinem Gelände, noch hatten sie eine Notunterkunft. Und doch war Plammerger der erfahrenste von beiden und übernahm so die Rolle des verantwortungsvollen Führers.
Der Prozess
Plammerger hat jegliche Verantwortung bestritten. Laut den Anwälten des Mannes handelte es sich um „einen tragischen und fatalen Unfall“, und er habe Gurtner „im gegenseitigen Einvernehmen“ zurückgelassen. Der Prozess wird im kommenden Februar eröffnet. Der Mann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.