Der französische Verfassungsrat hat das Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke durch Minderjährige unter 15 Jahren aufgehoben und die Maßnahme, die von Präsident Emmanuel Macron vorangetrieben wurde, als eine unverhältnismäßige Verletzung ihrer Meinungsfreiheit bezeichnet. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass Artikel 1 des Gesetzes, das Minderjährige vor den Risiken der Nutzung sozialer Netzwerke schützen soll, eine Einschränkung der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der unter 15-Jährigen darstellt, die nicht geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass Frankreich zumindest vorerst soziale Netzwerke für Minderjährige unter 15 Jahren nicht verbieten kann, wie es in Australien bereits der Fall war.
Da es sich ausschließlich um Artikel 1 handelte, hat der Conseil constitutionnel sich nicht zum Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen in den Oberstufen ab dem 1. September geäußert, das ebenfalls in demselben Gesetz vorgesehen war.
Ein harter Schlag für Macron
Die Richterschaft stellte außerdem fest, dass das Gesetz nicht ausreichende Garantien zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer im Altersprüfungsmechanismus bietet. Diese Entscheidung ist ein harter Schlag für Macron, der den Schutz von Minderjährigen vor sozialen Medien zu einer der symbolträchtigen Maßnahmen am Ende seiner Amtszeit gemacht hatte.
Der höchste französische Justizapparat war Ende Juli von einer Gruppe sozialistischer Abgeordneter und La France Insoumise wegen Artikel 1 angerufen worden. Obwohl sie die verfassungsmäßige Notwendigkeit des Schutzes des obersten Interesses des Minderjährigen anerkennen, betonten die Richter, dass dieses so weitreichende Verbot auf Online-Kommunikationsdienste angewandt würde, deren Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Minderjährigen nicht bewiesen seien.
„Eine andere Lösung finden“
Nach dem Urteil des Verfassungsrates hat der Präsident Macron den Premier Sébastien Lecornu beauftragt, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Richter neu zu formulieren, um eine andere Lösung zu finden. Das Ziel des Élysée bleibt, noch vor dem Frühjahr 2027 eine neue Gesetzesfassung zu erreichen, wenn in Frankreich die Präsidentschaftswahlen stattfinden.