Die Europäische Union bereitet sich darauf vor, eine Verschärfung bei Bioprodukten aus Drittländern durchzusetzen. Nach den neuen Regeln, die in Brüssel diskutiert werden, dürfen diese Produkte das EU-Bio-Logo nur verwenden, wenn sie äquivalente Standards zu unseren erfüllen und zusätzlich spezifische, weitere Anforderungen erfüllen. Zugleich soll jedoch einigen Verpflichtungen für Kleinbetriebe, die direkt an Verbraucher verkaufen, gelockert werden, und die Vorschriften zu Geflügelhaltungen sollen angepasst werden, um den Verwaltungsaufwand zu senken.
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments hat kürzlich seine Position zur Überarbeitung der EU-Regeln zu Produktion, Kennzeichnung, Zertifizierung und Handel mit Bioprodukten angenommen, mit dem Ziel, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und einen faireren Wettbewerb sicherzustellen. Der Text muss nun die Plenumsabstimmung passieren und anschließend in die Verhandlungen mit dem EU-Rat gehen.
„Ziel ist es, dem Sektor einen stabilen Rechtsrahmen zu geben, der dort, wo möglich, einige Regeln vereinfacht, ohne sie nach wenigen Jahren der Anwendung grundlegend zu verändern. Es ist ein Rahmen, der die Qualität und damit den Ruf des Sektors in Europa und weltweit wahrt, im Respekt vor den Verbraucherinnen und Verbrauchern“, so die Berichterstatterin des Vorhabens, die italienische Europaparlamentarierin Camilla Laureti von der Demokratischen Partei (PD).
Stopp der Unklarheiten beim Logo
Der Text richtet sich auf Bioprodukte, die aus Ländern außerhalb der EU stammen. Laut dem von den EU-Abgeordneten verabschiedeten Entwurf darf das Bio-Logo auf Etiketten, Verpackungen und Werbematerialien nur erscheinen, wenn das Produkt äquivalente europäische Standards erfüllt und zusätzlich spezifische Anforderungen in Bezug auf Produktion und Kontrollen erfüllt sind.
Es wird nicht mehr ausreichen, dass das Produktionssystem des Ursprungslandes insgesamt dem europäischen entspricht. Um das Siegel, das das Bio-Logo der EU kennzeichnet, verwenden zu dürfen, müssen auch weitere in der europäischen Rechtsvorgabe festgelegte Bedingungen erfüllt sein. Das erklärte Ziel lautet, das Vertrauen der Verbraucher in Bioprodukte zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen EU-Betrieben und Betrieben aus Drittstaaten zu garantieren.
Ein Unternehmen, das beispielsweise Bio-Kaffee aus dem Ursprungsland gemäß dem jeweiligen nationalen Standard zertifiziert exportiert, kann ihn weiterhin als „bio“ verkaufen. Um jedoch das Logo mit dem grünen Blatt der Union auf der Verpackung anzubringen, muss es zusätzlich die europäischen Zusatzanforderungen erfüllen – nicht mehr nur die als äquivalent anerkannten Standards.
Auswirkungen auf die Importe
Für einen Konsumenten würde das bedeuten, dass das EU-Logo weiterhin eine universell gültige Garantie darstellt – unabhängig davon, ob das Produkt aus Europa stammt oder importiert wurde. Besonders betroffen sind Länder, die derzeit im Äquivalenzregime in die EU exportieren, wie die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und die Schweiz.
Mehr Spielraum für kleine Produzenten
Der Parlamentarierkreis schlägt zudem vor, die Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht für bestimmte kleine Händler, die lose Waren direkt an Konsumenten verkaufen, zu erweitern.
Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass diese Betriebe von der Zertifizierung befreit werden können, wenn bestimmte Umsatzgrenzen, Verkaufsvolumen und Zertifizierungskosten eingehalten werden. Allerdings haben steigende Preise in den letzten Jahren viele Produzenten an der Überschreitung der Umsatzgrenze vorbeiziehen lassen, obwohl sich ihre Geschäftstätigkeit nicht entsprechend erhöht hat.
Aus diesem Grund fordern die EU-Abgeordneten eine Erhöhung der jährlichen Umsatzgrenze von 20.000 auf 25.000 Euro und eine Anhebung des Verkaufsvolumens von 5.000 auf 10.000 Kilogramm pro Jahr. So können mehr kleine Produzenten weiterhin von der Befreiung profitieren, ohne zusätzliche Verwaltungslasten tragen zu müssen.
Weniger Belastungen für die Geflügelhaltung
Ein weiterer Eingriff betrifft die Geflügelbetriebe. Die Änderungen betreffen die Regelungen zu Stallungen für Masthähnchen sowie den Zugang der Tiere zu Freiflächen während des Tages.
Ziel ist nicht, die Grundprinzipien des Bio-Standards zu verändern, sondern die administrativen Kosten und organisatorischen Hürden für die Züchter zu verringern, indem bestimmte Normen angepasst werden, die aus Sicht des Parlaments in der praktischen Umsetzung Probleme bereitet haben.
Warum die Änderungen
Die Initiative entsteht vor allem aus der Notwendigkeit, eine Lücke zu schließen, die durch ein Urteil des EuGH vom 4. Oktober 2024 entstanden war. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass importierte Produkte, die auf dem Äquivalenzprinzip basieren, das EU-Bio-Logo nicht verwenden dürfen, wenn sie nicht alle Anforderungen der EU-Verordnung erfüllen.
Um Interpretationsunsicherheiten und mögliche Handelshemmnisse zu vermeiden, hat die Europäische Kommission daher einen gezielten Änderungsvorschlag zur Verordnung vorgelegt.