Neue Grenzwerte für gefährliche Chemikalien, aber auch klarere Regeln für die Nutzung persönlicher Schutzausrüstungen und eine stärkere Beachtung von Schweißrauch, gefährlichen Arzneimitteln und Notfalldiensten. Das bildet das Herz der sechsten Überarbeitung der Richtlinie, die Beschäftigte vor krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Substanzen schützt.
Der Text, im Trilogo von Rat und Europäischem Parlament im Juni angenommen, wurde am 2. September im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten formell zum ersten Mal verabschiedet, mit 42 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Laut Schätzungen Brüssels könnte der neue Rahmen dazu beitragen, rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 weitere Krankheiten über einen Zeitraum von 40 Jahren zu verhindern.
„Jährlich entwickeln Zehntausende europäischer Beschäftigter durch Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz Krebs. Dieser Richtlinie geht das Problem direkt an“, erklärte der Europaabgeordnete Grégory Allione von Renaissance. „Ich freue mich besonders, dass dieser Text endlich anerkennt, dass auch unsere Brandbekämpfer und Einsatzkräfte im Rahmen ihrer Arbeit dem Krebs verursachenden Substanzen ausgesetzt sind – eine Frage, die nach dem gerade vergangenen Sommer an Bedeutung gewonnen hat“, fügte der französische Liberale hinzu, selbst ehemaliger Feuerwehrmann.
Senkung der Grenzwerte
Die unmittelbarste Veränderung betrifft die Grenzwerte der beruflichen Exposition, also die Konzentrationen einer Substanz in der Arbeitsumgebung, die nicht überschritten werden dürfen. Die Überarbeitung führt verbindliche Werte für Kobalt und seine anorganischen Verbindungen, für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), eine Substanzfamilie, die in verschiedenen industriellen Prozessen vorkommt, und für 1,4-Dioxan ein. Hinzu kommt Isopren, eine Substanz, die als krebserregend eingestuft wird.
Für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe betrifft die Maßnahme unter anderem Gießereien von Eisen und Stahl, die Herstellung von Aluminium, Kohlenstoff und Graphit, Kokereien, die Destillation von Teer aus Kohle, die Herstellung von Feuerfesten, das Schweißen von Bahnschienen und andere metallurgische und Gussprozesse.
Der Schweißrauch
Eine der bedeutsamsten Neuerungen betrifft eine Exposition, die zahlreiche industrielle Tätigkeiten betrifft, aber in der Richtlinientabelle nicht ausdrücklich aufgeführt war. Der Text fügt Berufe hinzu, die der Exposition gegenüber Schweißrauch aus Schweißprozessen ausgesetzt sein können, der Substanzen oder Mischungen enthält, die in die Kategorien krebserzeugend, mutagen oder reproduktionstoxisch nach europäischer Gesetzgebung fallen.
Der Schritt ist wichtig, weil Schweißrauch keine einzelne Substanz ist: Er kann unter anderem Chrom(VI)-Verbindungen, Nickel und Cadmium enthalten. Die Richtlinie führt daher keinen einheitlichen neuen Grenzwert für alle Schweißrauche ein, sondern macht ihre Präsenz im Anwendungsbereich explizit. Der Text präzisiert, dass die Exposition die festgelegten Grenzwerte für die einzelnen Substanzen nicht überschreiten darf, wenn diese während des Schweißens freigesetzt werden.
Schutzausrüstung
Die Überarbeitung greift auch in die Regelungen zur persönlichen Schutzausrüstung ein, einschließlich jener zum Schutz der Atemwege. Das Grundprinzip bleibt die Hierarchie der Präventionsmaßnahmen: Zuerst gilt es, das Risiko mit technischen und organisatorischen Mitteln zu reduzieren oder zu beseitigen. Die persönliche Schutzausrüstung kommt „als allerletztes Mittel“, heißt es im Richtlinientext, also dann, wenn eine Exposition nicht vermieden oder nicht ausreichend reduziert werden kann.
Wird sie getragen, muss die Ausrüstung individuell angepasst und korrekt gewartet werden. Der Text verankert ein wichtiges Recht für Beschäftigte, die sie tragen müssen: „Beschäftigte haben Anspruch auf regelmäßige Pausen in einem Bereich, in dem keine Kontaminationsgefahr besteht.“
Mehr Aufmerksamkeit für Medikamente und Rettungskräfte
Der neue Rahmen widmet sich auch Gruppen, die Risiken ausgesetzt sind, die sich weniger leicht einer einzelnen Substanz zuordnen lassen. Dazu gehören medizinische Fachkräfte, die mit gefährlichen Medikamenten in Kontakt kommen können, die krebserzeugende, mutagene oder reproduktionstoxische Substanzen enthalten. Der Text betont die Bedeutung einer angemessenen Schulung für Beschäftigte, die exponiert oder potenziell exponiert sind, und sieht vor, dass die Schulung neue oder geänderte Risiken berücksichtigt.
Besonderes Augenmerk gilt den Feuerwehrleuten und anderen Notdiensten, die bei Bränden und Einsätzen mit einer Vielzahl gefährlicher Materialien in Kontakt kommen können. Arbeitgeber müssen das Expositionsrisiko bewerten und reduzieren, während der Text die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) prüft, die Entwicklung eines spezifischen Risikobewertungsinstruments für diese Beschäftigten in Erwägung zu ziehen.
Das Dokument erkennt auch ein allgemeineres Problem an: Am Arbeitsplatz können mehrere Substanzen gleichzeitig wirken. Wenn die Agenzien auf dasselbe Organ wirken oder ähnliche Mechanismen nutzen, können ihre kombinierte Wirkung das Risiko erhöhen. Dies ist besonders relevant für Notdienste.
Das Risiko bleibt bestehen
Für viele krebserzeugende und mutagene Substanzen betont die Richtlinie, dass wissenschaftlich nicht sinnvoll möglich ist, einen Grenzwert zu bestimmen, unter dem eine Exposition sicher frei von schädlichen Effekten wäre. Deshalb reduziert die Festlegung von Grenzwerten die Risiken deutlich, aber eliminiert das Risiko nicht vollständig. Daher muss das Prinzip den Beschäftigten im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden. Die neuen Grenzwerte stellen also ein maximales Expositionsniveau dar, das eingehalten werden muss, nicht eine Schwelle, die jeden Arbeitsplatz automatisch sicher macht.
Der Text muss nun noch von der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments und dem EU-Rat genehmigt werden. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, erhalten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die notwendigen Rechtsvorschriften, Regelungen und Verwaltungsmaßnahmen zu übernehmen.