Eine Wende bei den Stellenanzeigen steht unmittelbar bevor. Wie in der europäischen Richtlinie Nr. 970 vom Mai 2023 vorgesehen, muss jedes Stellenangebot die Vergütung vor dem Vorstellungsgespräch eindeutig ausweisen: Es wird verbindlich. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni kommenden Jahres umgesetzt haben. Die Richtlinie selbst ist die europäische Regelung zur Transparenz bei der Vergütung (hier der vollständige Text): Zu ihren Hauptzielen gehört die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke (die sogenannte „Gender Pay Gap“), die Gewährleistung einer gleichen Bezahlung für gleichwertige oder gleichwertige Arbeit sowie mehr Transparenz im Einstellungsprozess.
Nach dieser Norm müssen Arbeitgeber das anfängliche Gehaltsniveau oder die „Spanne“ (also eine indikative Band zwischen Minimum und Maximum) in den Stellenanzeigen oder jedenfalls vor dem Vorstellungsgespräch angeben.
Die Lage in Italien und anderswo
Im Hinblick auf die Frist zur Umsetzung hat der italienische Ministerrat am 30. April ein Gesetzesdekret beschlossen, das Unternehmen verpflichtet, dem Kandidaten vor dem Gespräch Gehaltsinformationen mitzuteilen. Bisher ist Italien zusammen mit der Slowakei das einzige EU-Land, das den Umsetzungsvorgang der Richtlinie abgeschlossen hat. Eine partielle Anwendung war in Polen und Belgien vorgesehen, während in den übrigen Mitgliedstaaten die Parlamente noch an den auszuführenden Normen arbeiten.
Zu den neuen Regeln gehört insbesondere ein Verbot, den Kandidaten danach zu fragen, wie viel er in der vorherigen Position verdiente. Ein weiterer Aspekt betrifft die Transparenz der Kriterien, die bei der Gehaltsentwicklung herangezogen werden: Unternehmen müssen offenlegen, welche Bausteine berücksichtigt wurden, um eine Gehaltserhöhung zu rechtfertigen, ausgenommen persönliche, vorübergehende oder willkürliche Gründe. Für ein italienisches Unternehmen bleibt die Befreiung von der Pflicht, die Anwendung von sogenannten „Superminimi“ zu rechtfertigen – also dem zusätzlichen Anteil an den Tabellen des nationalen Arbeitsvertrags (CCNL), der dem einzelnen Mitarbeiter für besondere Verdienste oder Verantwortlichkeiten zusteht.
Die genaue Vergütung
Nach einer Untersuchung von Indeed Hiring Lab geben derzeit in Italien rund drei von zehn Unternehmen (36 %) die geplante Vergütung für die offene Position im Inserat an. Das ist ein zweistelliger Zuwachs gegenüber dem Beginn des Jahres 2025, als lediglich 20 % der Unternehmen des Privatsektors diese Information veröffentlichten. Die Analyse des wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsbereichs der Plattform zeigt eine Lücke zwischen den wichtigsten europäischen Volkswirtschaften. Mit 12 % der Anzeigen, die das Gehalt angeben, liegt Deutschland am unteren Rand der Rangliste, hinter Spanien (17 %). Im Vergleich zu Italien wird die Transparenzregelung von Unternehmen mit Sitz in Irland, Frankreich und den Niederlanden deutlich stärker umgesetzt, mit Quoten zwischen 39 % und 48 %.
Außerhalb der Europäischen Union, und damit außerhalb der gemeinschaftlichen Richtlinie, steht das Vereinigte Königreich: Hier geben mehr als die Hälfte der Unternehmen, 56 %, das voraussichtliche Gehalt für eine verfügbare Rolle auf der Website oder über offizielle Social-Media-Kanäle an. Gegenüber dem restlichen Kontinent gilt der britische Arbeitsmarkt auch hinsichtlich der Genauigkeit als vorbildlicher: 32 % der Anzeigen zeigen den exakten Betrag, den die Ressource bei Einstellung monatlich oder jährlich erhalten wird.
Was die Präzision der Zahl betrifft, wird der genaue Betrag des in der Anzeige vorgeschlagenen Gehalts von 24 % der privaten Unternehmen in Frankreich oder Spanien mitgeteilt. Italien folgt mit 10 %, vor nur den Niederlanden (8 %), was einen weit verbreiteten Trend zeigt, in Anzeigen eher eine Bandbreite zwischen Minimum und Maximum anzugeben.