Der 31. Dezember 2026 markiert einen Wendepunkt bei den Bauförderungen. Das Haushaltgesetz hat die vorteilhaftesten Sätze für dieses Jahr verlängert: Beim Sanierungsbonus und beim Eco-Bonus liegt der Abzug bei 50% für Hauptwohnsitze, sofern die Kosten vom Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts getragen werden, während er in anderen Fällen auf 36% sinkt. Ab 2027 verringern sich die Prozentsätze entsprechend auf 36% bzw. 30%.
Für den Sanierungsbonus bleibt zudem auch 2027 die Höchstgrenze von 96.000 Euro pro Wohneinheit bestehen, die bis Ende 2027 auf 48.000 Euro sinken wird.
Um von den Sätzen von 2026 profitieren zu können, kommt es vor allem darauf an, wann die Ausgaben getätigt werden. Für Privatpersonen gilt daher, dass Beträge, die durch die gesetzlich vorgesehen Überweisung bis zum 31. Dezember bezahlt werden, auch dann noch die aktuellen Jahresprozentsätze in Anspruch nehmen können, wenn die Maßnahme später fortgeführt wird. Bei 30.000 Euro, die für die Renovierung der Hauptwohnung ausgegeben werden, beträgt der Steuervorteil 15.000 Euro im Jahr 2026; zahlt man denselben Betrag 2027, reduziert er sich auf 10.800 Euro.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören je nach Voraussetzungen unter anderem einbruchhemmende Türen und Sicherheits- bzw. Alarmanlagen, der Umbau und die normgerechte Modernisierung der Anlagen, Photovoltaik, Gebäudedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen, die Beseitigung von Barrieren sowie die Entfernung von Asbest. Der Möbiliarbonus bleibt hingegen bei 50% bis zu maximal 5.000 Euro Ausgaben bis Ende 2026 und ist derzeit, Stand jetzt, nicht bis 2027 verlängert worden.
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