Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und weitere 18 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet – darunter Frankreich und Deutschland – weil sie ihren nationalen Plan zur Sanierung von Gebäuden, wie von der Richtlinie „Green Homes“ gefordert, nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember 2025 vorgelegt haben. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Verwarnschreiben zu reagieren. Sollte keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, könnte Brüssel das Verfahren fortführen.
Green Homes: Die Arbeiten an unseren Gebäuden (und wie viel sie kosten)
Die Richtlinie „Green Homes“ sah Fahrpläne vor, um das Ziel zu unterstützen, den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren. Bis Ende 2025 sollten die 27 Mitgliedstaaten Brüssel den ersten Entwurf des Renovierungsplans vorlegen, damit die Exekutive der EU ihn prüfen kann, um bis Ende Dezember 2026 eine endgültige Fassung zu erreichen. Die Pläne müssen eine Übersicht über den nationalen Gebäudebestand nach Gebäudetypen enthalten, einen Fahrplan mit national festgelegten Zielen für 2030, 2040 und 2050, eine Übersicht der Politiken und Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, sowie die Investitionsbedarfe und die Finanzierungsquellen für deren Umsetzung.
Die einzige Vorgabe der EU besteht darin, dass mindestens 55 % der gesamten Energieeinsparungen aus Arbeiten an Gebäuden mit den schlechtesten Leistungen resultieren. Für Neubauten wird ab 2030 die Pflicht eingeführt, emissionsfrei zu sein. Bei öffentlichen Gebäuden ist die Frist auf 2028 vorgezogen.
Italien – trotz eines der ältesten Immobilienbestände Europas – hinkt hinterher: Erst im vergangenen Februar hat der Umsetzungsprozess der EU-Richtlinie, die 2024 in Kraft getreten ist, begonnen. Italien war eines der beiden Länder, die gegen gestimmt haben, zusammen mit Ungarn. Nun muss die Regierung die nationale Rechtsvorschrift verabschieden, die die europäischen Ziele in praktikable Maßnahmen übersetzt, mit besonderem Augenmerk auf die Reduzierung des Energieverbrauchs des Gebäudebestands. Für bestehende Gebäude ist ein schrittweises Vorgehen vorgesehen. Die Maßnahmen sollen sich auf Gebäude mit den am wenigsten effizienten energetischen Leistungen konzentrieren, mit dem Ziel einer Mindestsanierung von 16 % bis 2030 und 20–22 % bis 2035. Der zentrale Punkt für Italien betrifft die wirtschaftlichen Instrumente, die diese Maßnahmen unterstützen sollen. Selbstverständlich ohne die Missbräuche des Superbonus.