Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Giganten der Uhrenbranche, Citizen und Swatch, eingeleitet, weil sie Online-Händlern angeblich Verkaufspreise ihrer Produkte vorgeschrieben haben sollen, wodurch der Wettbewerb eingeschränkt wurde. Die Behörde gab dies bekannt und führte am Mittwoch Inspektionen in den Büros von Citizen Watch Italy S.p.A. und The Swatch Group (Italia) S.p.A. durch, unterstützt vom Spezialkommando Kartellrecht der Guardia di Finanza.
Nach Ansicht der AGCM wären auf der einen Seite Citizen Watch Italy S.p.A. und die japanische Muttergesellschaft Citizen Watch Co. Ltd. beteiligt, auf der anderen The Swatch Group (Italia) S.p.A. und die schweizerische Muttergesellschaft The Swatch Group Ltd. Der Verdacht lautet auf eine Verletzung von Art. 101 AEUV, der Norm, die Absprachen zwischen Unternehmen verbietet, die den Wettbewerb einschränken oder verfälschen, hier durch Festlegung der Wiederverkaufspreise.
Im Fokus steht insbesondere das Preissystem der Online-Vertriebswege – Juweliere und Uhrengeschäfte, die online verkaufen – die laut der Behörde sich an die von den Herstellern vorgegebenen Preislisten hätten halten müssen, mit wenig Spielraum für Promotionen und Rabatte.
Citizen: Von festgelegten Preislisten bis zu mutmaßlichen Gegenmaßnahmen
Citizen gehört zu den führenden Akteuren auf dem Uhrenmarkt und führt neben der Marke Citizen Marken wie Bulova, Vagary, Frédérique Constant und Alpina im Portfolio. Laut der Kartellbehörde könnte das Unternehmen seine selektiv verteilte Vertriebsnetze angewiesen haben, festgelegte Verkaufspreise einzuhalten und die Preislisten der Online-Händler systematisch zu überwachen.
Distributoren, die abwichen, Rabatte oder aggressivere Promotionen anwandten, sollen Gegenmaßnahmen unterlegen gewesen sein: z.B. die Verringerung der Liefermengen, der Verlust günstiger Geschäftskonditionen oder andere Druckmittel, um die Preise auf das vom Hersteller gewünschte Niveau zu bringen.
Swatch und die Preisüberwachung der Händler
Ein ähnliches Muster würde nach Ansicht der AGCM auch Swatch betreffen, einen weiteren Branchenriesen, der Marken wie Swatch, Tissot, Mido und Hamilton führt. Auch hier vermutet die Behörde die Festlegung der Endverkaufspreise durch autorisierte Händler, begleitet von ständiger Überwachung und möglichen kommerziellen Strafmaßnahmen gegen Abweichler.
In beiden Fällen handelt es sich daher nicht um bloße „Empfehlungspreise“, sondern um ein echtes Kontrollsystem, das faktisch die Freiheit der Geschäfte einschränken würde, online Preise zu konkurrieren.
Die beanstandete Praxis fällt unter die sogenannte „Resale Price Maintenance“ (RPM), die Festsetzung der Wiederverkaufspreise: eine der schwerwiegendsten Beschränkungen im europäischen Kartellrecht. Die Verordnung (EU) 2022/720 über vertikale Beziehungen (zwischen Produzenten und Vertrieb) kennzeichnet die Festsetzung der Wiederverkaufspreise tatsächlich als eine „wesentliche Beschränkung“, also eine Klausel, die, falls sie festgelegt wird, keine automatische Befreiung von den Kartellregeln zulässt. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist der Kern einfach: Wenn alle Händler gezwungen sind, denselben Online-Preis zu verlangen, geht die Möglichkeit verloren, bessere Angebote zu finden, indem man die Shops im Internet vergleicht. Dadurch reduziert sich der Wettbewerb zwischen Händlern derselben Marke, und das Risiko steigt, dass Preise höher bleiben und die Promotions weniger dynamisch sind.